Schilderflut: 2,5 bis 4 Millionen Verkehrssignale stehen in der Schweiz – schätzt jedenfalls das Bundesamt für Strassen (Astra). Niemand weiss das so genau. Klar ist indessen: Die Zahl der Signale soll reduziert werden. Und zwar um etwa 20 Prozent. Zur Debatte stehen die 50er-Tafeln, aber auch «Steinschlag», «Schleudergefahr» und «Gottesdienst».

Manche Signale sind vielleicht unnötig, aber immerhin sind sie verständlich. Viel schlimmer sind die Zusatztafeln, die die Ausnahmen regeln. Der K-Tipp hat in der Region Bern eine ganze Reihe seltsamer Schilder gefunden (eine Auswahl siehe im pdf-Artikel rechts).

Das Astra äusserte sich zu den Fragen des K-Tipp nur ausweichend. Beispielsweise zur endlosen Aufzählung von Strassennamen in Münchenbuchsee: «Ob dies als problematisch erachtet werden muss, hängt unserer Ansicht nach wesentlich vom Standort der Zusatztafel ab.»


Bundesgericht: Klare Weisung zu Verboten

Das Bundesgericht äusserte sich schon vor 30 Jahren deutlicher – als der Signal-Wildwuchs noch nicht derartige Ausmasse angenommen hatte: «Verbotssignale verpflichten nur, wenn sie klar und ohne weiteres in ihrer Bedeutung erkennbar sind.» Auch ortsfremde Verkehrsteilnehmer sollen laut Bundesgericht «ein Verbot unzweideutig als solches er- kennen können».

Das gelte vor allem für den rollenden Verkehr, «doch sollen auch Parkierungsbeschränkungen diesen Anforderungen genügen, sodass sich ein Fahrzeugführer während der Fahrt ohne weiteres Rechenschaft geben kann», ob und wie das Parkieren beschränkt wird.

Klar ist hiermit: Die Zusatztafeln entsprechen nicht den Anforderungen des Bundesgerichts. Denn sie sind vom fahrenden Fahrzeug aus nicht zu verstehen – von ortsfremden und fremdsprachigen Verkehrsteilnehmern schon gar nicht.